Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Der Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte ist uns ein wichtiges Anliegen. Sie können sicher sein, dass wir mit Ihren Daten verantwortungsbewußt und vertrauenswürdig umgehen.
Gemäß § 4g BDSG hat der/die Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag Jedermann in geeigneter Weise die in § 4e BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung kommen wir hier unmittelbar nach und verzichten damit auf den individuellen Antrag Ihrerseits.
1. Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle
SAPERION AG
Steinplatz 2, 10623 Berlin
2. Mitglieder des Vorstands:
Herbert Lörch
Andreas Kunze
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dieter Matheis
3. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung
Die SAPERION AG zählt zu den führenden Herstellern von Enterprise Content Management Systemen mit den Schwerpunkten elektronische Archivierung, Dokumentenmanagement, Workflowmanagement bzw. Business Process Management in Europa und ist über Tochtergesellschaften auch international vertreten.
Ihren Kunden und vertraglichen Vertriebspartnern bietet die SAPERION AG ein breites Leistungsspektrum von der Lizenzierung von selbst entwickelten Softwarelösungen über Projektmanagement und Consulting - Leistungen bis hin zu Systemsupport und professionellen Trainings.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt zur Erfüllung der vorstehend aufgeführten Tätigkeiten.
4. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
Kundendaten, Geschäftspartnerdaten, Lieferantendaten, Mitarbeiterdaten, Interessentendaten, Bewerberdaten
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
- Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Aufsichtsbehörden).
- Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (im Wesentlichen: Personalverwaltung, Rechnungswesen, Einkauf, Marketing, Vertrieb, Professional Service, IT-Abteilung).
- Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG.
- Weitere externe Stellen wie z. B. Kreditinstitute, Unternehmen, soweit der Betroffene seine schriftliche Einwilligung erklärt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem berechtigtem Interesse rechtlich zulässig ist.
6. Datenübermittlung in Drittländer
Datenübermittlungen in Drittstaaten ergeben sich nur im Rahmen der Vertragserfüllung, erforderlicher Kommunikation sowie anderer im BDSG ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen.
Im Übrigen erfolgt keine Übermittlung in Drittstaaten; eine solche ist auch nicht geplant.
7. Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und –fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind.
